Das Fahrrad wird als alltägliche Mobilitätslösung immer beliebter. Auch für den Transport kleiner Kinder mit dem Fahrrad stehen nützliche und komfortable Lösungen zur Verfügung. Es gilt lediglich einige gesetzliche Regelungen zu beachten und schon steht dem ökologischem Transport der kleinen Passagiere nichts mehr im Weg.
Die beste Lösung: der Fahrradanhänger
Zugegeben, spezielle Fahrradanhänger zum Transport eines oder zweier Kinder haben auf den ersten Blick stolze Preise. Dieser relativiert sich aber angesichts der Tatsache, dass moderne Kinder-Fahrradanhänger gleichzeitig als Buggy und Jogger nutzbar sind sowie zusätzlichen Stauraum bieten. Sie verbinden größtmöglichen Nutzen für die Eltern mit größtmöglichem Komfort für den Nachwuchs und sind auch bei der Sicherheit konkurrenzlos.
Der Gesetzgeber hat europaweit geregelt mit welchen Anhängern im Straßenverkehr Kinder transportiert werden dürfen. Er muss ein einachsiger Anhänger sein der am Fahrrad über ein spezielles Kupplungssystem sicher angekuppelt werden kann. Darüber hinaus gelten für Fahrradanhänger folgende Regelungen:
die Gesamtlänge des Fahrrades mit Anhänger darf 3 m nicht überschreiten
die zusätzliche Breite des Anhängers gegenüber dem Zugfahrrades darf 75 cm „Extrabreite“ nicht überschreiten. (Zulässige Breite: Breite Fahrradlenker + 75 cm)
die Gesamthöhe des Anhängers darf einschließlich der Last 1 m nicht überschreiten
das zu transportierende Gesamtgewicht darf 50 kg nicht überschreiten
ein Kindertransportanhänger muss mit einem Sicherheitssystem (Gurtsystem) ausgestattet sein
bei schlechten Sichtverhältnissen muss ein Anhänger mit einem Vorder- und Rücklicht augerüstet sein
Ist der Anhänger nicht entsprechend der Regelungen ausgestattet muss nach Artikel 182 mit einer Strafe über 25€ gerechnet werden. Markenhersteller spezieller Anhänger für Kinder wie Thule oder Croozer garantieren natürlich, dass diese den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Kindertransport mit dem Fahrrad: der Kindersitz
Auch mit einem speziellem Kindersitz ist der Kindertransport mit dem Fahrrad erlaubt. Der Kindersitz muss entsprechend der Montageanleitung vorne oder hinten fest am Fahrrad montiert werden. Er darf die Sicht und Bewegungsfreiheit des Radfahrers nicht einschränken. Volljährige Personen dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen Kinder im Kindersitz transportieren:
das transportierte Kind darf nicht älter als acht Jahre sein
in vorne montierten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu einem Höchstgewicht von 15 kg transportiert werden
in hinten montierten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu einem Höchstgewicht von 25 kg transportiert werden
der Kindersitz muss eine Rückenlehne und ein Befestigungssystem (Gurt) haben
der Kindersitz muss ein Sicherheitssystem für die Füße haben
Um die Sicherheit zu gewährleisten muss dem Kindersitz eine Montage- und Bedienungsanleitung beiliegen, außerdem muss er über ein Zertifikat verfügen, welches bescheinigt, dass er den Bestimmungen des Artikels 225 Reg cds entspricht. Auf dem Kindersitz selbst muss das Produktionsjahr und der Name des Produzenten vermerkt sein.
Unverzichtbar: ein Fahrradhelm
Fahrradhelme sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber auf jeden Fall dingend zu empfehlen. Kommt es zu Stürzen oder Unfällen ist ein Helm oftmals lebensrettend. Moderne Kinder-Fahrradhelme sind leicht, sehr gut belüftet und lassen sich sehr präzise einstellen. So sitzen sie fest und sicher und sind trotzdem komfortabel. Ein weiterer Tip: Eltern, die regelmäßig wiederkehrende, nervenaufreibende Diskussionen vermeiden wollen, sollten dem Kind die Wahl des Helmes entsprechend seines Geschmackes überlassen.
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